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Thema des Monats
Linden-Apotheke
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Frage der Woche: Darf man auf öffentlichen Flächen Früchte pflücken?

Sommerzeit ist Beerenzeit – und da locken nicht nur Strauchbeeren im heimischen Garten, sondern auch viele Wildpflanzen, Sträucher und Bäume in Parks und auf öffentlichen Flächen. Darf man die Früchte davon eigentlich einfach ernten?

Generell gilt, dass das Pflücken auf öffentlichen Flächen in der Stadt erlaubt ist. In vielen Kommunen ist das Ernten sogar ausdrücklich erwünscht. Allerdings sollte beim Pflücken von Früchten und Kräutern die sogenannte „Handstraußregel“ aus dem Bundesnaturschutzgesetz befolgt werden. Sie besagt, dass jeder Bürger Früchte und Wildpflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen darf.

Auf der Seite www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/staedte-essbar-machen/ernten-auf-oeffentlichen-flaechen/ stellt das Bundeszentrum für Ernährung vor, wann, wo und was auf öffentlichen Flächen geerntet werden darf. (BZfE)


Pollenflug aktuell

Allergiker aufgepasst! Bei häufig freundlichem Wetter sind heute Pollen in mäßigen bis starken Konzentrationen unterwegs. Neben Birkenpollen machen sich nun unter anderem auch Gräserpollen vermehrt auf den Weg in unsere Nasen.

Birke
Brennnessel
Beifuß

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Biowetter aktuell

Bei dieser Wetterlage treten häufig subjektive Beschwerden auf. Menschen mit hohem Blutdruck werden belastet.

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