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Linden-Apotheke
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Frage der Woche: Darf man auf öffentlichen Flächen Früchte pflücken?

Sommerzeit ist Beerenzeit – und da locken nicht nur Strauchbeeren im heimischen Garten, sondern auch viele Wildpflanzen, Sträucher und Bäume in Parks und auf öffentlichen Flächen. Darf man die Früchte davon eigentlich einfach ernten?

Generell gilt, dass das Pflücken auf öffentlichen Flächen in der Stadt erlaubt ist. In vielen Kommunen ist das Ernten sogar ausdrücklich erwünscht. Allerdings sollte beim Pflücken von Früchten und Kräutern die sogenannte „Handstraußregel“ aus dem Bundesnaturschutzgesetz befolgt werden. Sie besagt, dass jeder Bürger Früchte und Wildpflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen darf.

Auf der Seite www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/staedte-essbar-machen/ernten-auf-oeffentlichen-flaechen/ stellt das Bundeszentrum für Ernährung vor, wann, wo und was auf öffentlichen Flächen geerntet werden darf. (BZfE)


Pollenflug aktuell

Pollenflug in den letzten Zügen: In den trockenen Wetterphasen sind aktuell nur einzelne Beifuß- und Wegerichpollen unterwegs. Vor allem in der Nähe zu Feldern finden sich lokal auch Schimmelsporen.

Erle
Beifuß
Ampfer

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Biowetter aktuell

Bei der aktuellen Wetterlage gleitet warme Luft in großen Höhen über die am Boden liegende Kaltluft auf. Es treten kaum Belastungen auf.

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