Lecanemab bei Alzheimer-Demenz: IQWiG startet Informationsangebot
Trotz Zulassung ist Lecanemab noch nicht verfügbar. Zunächst müssen Aufklärungsmaterialien entstehen. Mitte April erhielt Lecanemab (Handelsname Leqembi) unter strengen Auflagen die EU-Zulassung zur Behandlung von Personen mit einer frühen Alzheimer-Demenz. Lecanemab ist ein Antikörper, der sich gegen Eiweißablagerungen im Gehirn richtet: Er bindet an das Amyloid-Beta-Eiweiß und soll weitere Ablagerungen verhindern sowie bereits abgelagertes Eiweiß teilweise abbauen. So soll das Medikament das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen.
Lecanemab kann Alzheimer nicht heilen und das Fortschreiten nicht stoppen. Dennoch macht der neue Wirkstoff vielen Alzheimer-Patienten und ihren Angehörigen Hoffnung. Lecanemab eignet sich jedoch nur für wenige Betroffene am Anfang der Erkrankung, die aufwändig identifiziert werden müssen. Zudem gibt es ein Risiko für Nebenwirkungen wie Hirnschwellungen und -blutungen, weshalb regelmäßige Untersuchungen nötig sind. Die Behörden haben vor dem Verkaufsstart in Deutschland und Europa festgelegt, dass der Hersteller ausführliche Aufklärungsmaterialien bereitstellen muss, einschließlich einer sogenannten Patientenkarte. Die Patientenkarte muss der Patientin oder dem Patienten vor der Behandlung ausgehändigt werden.
Wegen dieser Auflagen ist Lecanemab trotz Zulassung noch nicht in Deutschland verfügbar. Aber bereits jetzt fragen sich viele Betroffene bzw. ihre Angehörigen, ob das Medikament für sie oder die betroffene Person infrage kommt. Auf Basis der öffentlich verfügbaren Daten informiert das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) jetzt auf seiner Website gesundheitsinformation.de ausführlich und allgemeinverständlich darüber, unter welchen Voraussetzungen der Wirkstoff angewendet werden darf.
Erst mit Verkaufsstart startet dann auch die Nutzenbewertung von IQWiG und G-BA. Auf gesundheitsinformation.de informiert das IQWiG ab jetzt über den Wirkstoff. (IQWiG)