Kinderunfall Verbrennung/Verbrühung, auch für Erwachsene …: Erste Hilfe
Falls trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Verletzung durch Verbrennung oder Verbrühung eintritt, sind schnelle und richtige Erste-Hilfe-Maßnahmen entscheidend. So ist laut Dr. Utta Petzold, Dermatologin bei der Barmer, das Kühlen der betroffenen Körperpartie angezeigt. „Die verbrannte oder verbrühte Stelle sollte für einige Minuten unter fließendes, kühles Wasser gehalten werden, das nicht eisig ist. Dies hilft meist schon, den Schmerz zu lindern und das Gewebe zu kühlen.“ Allerdings dürfe die Verbrennung gerade bei kleinen Kindern nicht zu lange und zu großflächig gekühlt werden, um einen zu starken Wärmeverlust mit der Gefahr der Unterkühlung zu vermeiden.
Verletzungen können nach Angaben der Dermatologin dann mit einem sauberen, trockenen und möglichst fusselfreien Tuch oder einer sterilen Brandwundenauflage abgedeckt werden. Nach einer Verbrühung sollte die durchnässte Kleidung rasch, zugleich aber vorsichtig entfernt werden. Vermieden werden sollten Eis, Kühlpads und Hausmittel wie Mehl, Öl oder ähnliches auf der Wunde.
„Auch das Öffnen von Blasen oder die Behandlung von Wunden mit Cremes oder Salben ist zu unterlassen, da Infektionsgefahr besteht. Bei größeren Verbrennungen ab zweiten Grades oder wenn die verletzte Stelle Gesicht, Hände oder Genitalien betrifft, muss umgehend eine Praxis oder Notaufnahme aufgesucht werden. „Das richtige Schmerzmanagement gehört ebenfalls zur richtigen Versorgung von Verbrennungen und Verbrühungen.“ Eltern können bei Bedarf ihren Kindern altersgerechte Schmerzmittel geben, sofern das ärztlich abgesprochen wurde. In Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung muss bei Kindern unter Umständen der Transport im Rettungswagen in eine Kinderklinik oder in eine Klinik organisiert werden, die auf die Behandlung von brandverletzten Kindern spezialisiert ist. (Barmer)



