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Einnahme hoher Einzeldosen Vitamin D über Nahrungsergänzungsmittel im Abstand von Tagen oder Wochen birgt gesundheitliche Risiken

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Vitamin D werden im Handel in unterschiedlicher Dosierung angeboten. Erhältlich sind auch Präparate, bei denen im Abstand von mehreren Tagen bis Wochen sehr hohe Einzeldosen („Bolusdosen“) Vitamin D eingenommen werden sollen. Einige Präparate enthalten zusätzlich Vitamin K2.

Bei hohen Bolusdosen Vitamin D (z. B. 500 Mikrogramm (µg) alle 20 Tage) können im Blut Vitamin D-Konzentrationen erreicht werden, die Studien zufolge gesundheitliche Risiken mit sich bringen, v. a. bei Personen, die bereits sehr gut mit Vitamin D versorgt sind. Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass sich bei Einnahme sehr hoher Vitamin D-Bolusdosen z. B. das Risiko von Stürzen und von Knochenbrüchen erhöhen kann. In anderen Studien wurden zwar (bei zum Teil niedrigeren Dosierungen) keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, aber auch kein gesundheitlicher Nutzen festgestellt.

Was nun?

Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist bei Nahrungsergänzungsmitteln, die in bestimmten zeitlichen Abständen als Bolusdosis eingenommen werden sollen zudem problematisch, dass sich das Risiko von Einnahmefehlern erhöht. So können diese versehentlich häufiger eingenommen werden als vorgesehen, z. B. täglich statt alle 20, 10 oder 7 Tage. Damit steigt das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Das BfR empfiehlt im Bedarfsfall ein Präparat mit geringerer Dosierung täglich einzunehmen. Als Höchstmenge in NEM empfiehlt das BfR nicht mehr als 20 µg Vitamin D pro Tagesdosis, da dadurch langfristig auch unter Berücksichtigung weiterer Vitamin D-Quellen keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind. Bolusdosen mit Vitamin D und Vitamin K sollten nur auf ärztliche Anweisung und unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden.

Die vorliegende Stellungnahme bewertet die Einnahme hoher Bolus-Dosen Vitamin D über Nahrungsergänzungsmittel. Arzneimittel mit Vitamin D in unterschiedlichen Dosierungen und mit unterschiedlichen Anwendungsschemata, die bei bestimmten Erkrankungen, zur Vorbeugung von Erkrankungen oder bei Mangelzuständen ärztlich verschrieben werden können, sind nicht Gegenstand dieser Stellungnahme.

Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich gesehen Lebensmittel. Anders als Arzneimittel durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein behördliches Zulassungsverfahren. (Bundesinstitut für Risikobewertung)

Weitere Informationen beim Bundesinstitut für Risikobewertung